Ich bin ja insgesamt hin- und hergerissen, wie detailliert ich meine Reise im Vorfeld planen will, und wieviel ich offen lasse, erst unterwegs zu entscheiden. Aber ein paar Sachen gibt es, die kann man nur mit entsprechendem Vorlauf machen. Dazu gehören einige Kaiserliche Anlagen in Kyoto.

Da ich am 19.-20.03. das Sagicho Festival in Omihachiman besuchen will, ist absehbar, dass ich vorher und nachher in Kyoto vorbeikomme. Und in Kyoto gibt es neben dem dortigen Kaiserpalast, den ich schon 2013 besucht habe, drei kleinere Orte, für die man bei der Imperial Household Agency eine Besuchsgenehmigung beantragen muss, nämlich:

  • Der Sento Kaiserpalast, der sich gleich südlich an den Hauptpalast anschließt, genauer gesagt, dessen Garten mit Teehäusern (das Hauptgebäude ist abgebrannt und wurde nicht wiederaufgebaut),
  • die Katsura Kaiserliche Villa im Westen von Kyoto, nahe Arashiyama,
  • und die Shugakuin Kaiserliche Villa im Nordosten von Kyoto.
Besuchserlaubnis und Lagepläne

Besuchserlaubnis und Lagepläne

Zusätzlich zu den Besuchsgenehmigungen habe ich mir die auf der Website verfügbaren Lagepläne ausgedruckt.

Die Anmeldung kann persönlich in der Kaiserlichen Hausverwaltung in Kyoto erfolgen, glücklicherweise aber auch übers Internet. Sie öffnet immer drei Monate im voraus (also am 1. Januar für April usw.). Als ich am Neujahrstag einen März-Termin gesucht habe, war ich also schon reichlich spät dran, aber ich hatte Glück und fand am 18.3. für den Sento-Palastgarten um 13:30 und die Shugakuin-Villa um 11:00 Uhr jeweils noch einen Termin, man muss 20 Minuten vor dem Termin da sein, was ich für den zweiten hoffentlich gerade so schaffe.

Offiziell handelt es sich um eine Verlosung, wobei ich vermute, da die reservierbaren Plätze auf der Website ja mit den Anmeldungen heruntergezählt werden, dass man in der Regel auch eine Zusage bekommt. Bei mir hats jedenfalls geklappt, und ich hatte am 04.01. um 04:00 Uhr (Punkt 12 Uhr in Japan) die Mails, dass mein Besuchswunsch angenommen wurde. Mit der Mail kann man sich dann jeweils eine “Notice of Permit” ausdrucken, die man dann zusammen mit dem Reisepass beim “Einchecken” zum Rundgang vorlegen muss.

Übrigens gibt es auf der Website zu jedem Objekt auch Beschreibungen und sogar ein Video der Tour, es lohnt sich also vorbeizuschauen, auch wenn du nicht so bald nach Kyoto kommst.